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   VG Augsburg, 20.11.2012 - Au 3 K 12.684   

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https://dejure.org/2012,42472
VG Augsburg, 20.11.2012 - Au 3 K 12.684 (https://dejure.org/2012,42472)
VG Augsburg, Entscheidung vom 20.11.2012 - Au 3 K 12.684 (https://dejure.org/2012,42472)
VG Augsburg, Entscheidung vom 20. November 2012 - Au 3 K 12.684 (https://dejure.org/2012,42472)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Melde-, Prüfungsfrist; Fiktion des Nichtbestehens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 10.12.2010 - 1 BvR 1402/06

    Zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die fachgerichtliche Prüfung des

    Auszug aus VG Augsburg, 20.11.2012 - Au 3 K 12.684
    Denn mangelnde Vorbereitungsmöglichkeiten aufgrund anderweitiger Verpflichtungen bzw. anderweitig übernommener Tätigkeiten oder sonstiger selbst geschaffener zeitlicher Engpässe sind keine ausreichenden Entschuldigungsgründe für die Nichtteilnahme an Prüfungen (vgl. BayVGH vom 28.1.2011 BayVBl 2011, 368 und vom 8.9.2010 BayVBl 2011, 21); sie können folglich auch keine Überschreitung der Meldefrist rechtfertigen.

    Unabhängig davon, dass vorliegend mangels Meldung zur Prüfung (zunächst) kein Prüfungsrechtsverhältnis bestand und die §§ 9, 10 JAPO an die vorherige Prüfungszulassung anknüpfen, begründet die von der Klägerin vorgetragene Belastung, wie dargelegt, keine Verhinderung, wenn ein Prüfungsteilnehmer einen Teil der Staatsprüfung nicht ablegt, bzw. Unzumutbarkeit im Sinne von § 10 Abs. 1 und Abs. 6 JAPO (vgl. VG Regensburg vom 14.7.2010 Az. RN 1 K 09.733, nachgehend BayVGH vom 28.1.2011 a.a.O.).

    Im vorliegenden Fall begründet die eingeschränkte Studierfähigkeit also keine Prüfungsunfähigkeit der Klägerin (vgl. BayVGH vom 28.1.2011 a.a.O. und vom 7.1.2009 BayVBl 2010, 27) und rechtfertigt demnach auch nicht das Überschreiten der Prüfungsfrist.

  • BVerwG, 13.12.1985 - 7 B 210.85

    Prüfung - Dauerleiden

    Auszug aus VG Augsburg, 20.11.2012 - Au 3 K 12.684
    cc) Unabhängig davon stellt sich die eingeschränkte Studierfähigkeit der Klägerin als ein Dauerleiden dar, das nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht zur Rechtswidrigkeit der im streitgegenständlichen Bescheid festgestellten Fiktion des Nichtbestehens - einer für die erkrankte Klägerin demnach negativen Prüfungsentscheidung - führt (BVerwG vom 13.12.1985 DÖV 1986, 477 m.w.N.).

    Die Folgen dieses Dauerleidens sind mithin zur Beurteilung der Befähigung bedeutsam, die durch die Staatsprüfung festzustellen ist; der in Art. 3 Abs. 1 GG verankerte prüfungsrechtliche Grundsatz der Chancengleichheit lässt es daher nicht zu, eine von den Auswirkungen eines Dauerleidens betroffene Prüfungsleistung unberücksichtigt zu lassen (vgl. BVerwG vom 13.12.1985 a.a.O.).

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

    Auszug aus VG Augsburg, 20.11.2012 - Au 3 K 12.684
    Insoweit handelt es sich um eine subjektive Zulassungsvoraussetzung im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Art. 12 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes (GG), die zum Schutz wichtiger Gemeinschaftsgüter gerechtfertigt ist (vgl. BVerfG vom 11.6.1958 BVerfGE 7, 377; BVerfG vom 17.04.1991 BVerfGE 84, 34 zu den Anforderungen an berufsbezogene Prüfungsverfahren).
  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus VG Augsburg, 20.11.2012 - Au 3 K 12.684
    Insoweit handelt es sich um eine subjektive Zulassungsvoraussetzung im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Art. 12 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes (GG), die zum Schutz wichtiger Gemeinschaftsgüter gerechtfertigt ist (vgl. BVerfG vom 11.6.1958 BVerfGE 7, 377; BVerfG vom 17.04.1991 BVerfGE 84, 34 zu den Anforderungen an berufsbezogene Prüfungsverfahren).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.12.2008 - 14 A 2154/08

    Auslegung von nach förmlicher Bescheidung über ein Prüfungsergebnis schriftlich

    Auszug aus VG Augsburg, 20.11.2012 - Au 3 K 12.684
    Eine Hinderung des Studiums kann sich aber nur ergeben, wenn die Verhinderung zeitlich in die Vorlesungszeit und nicht in die Semesterferien fällt (vgl. VG Köln vom 21.7.2008 DÖV 2009, 376, nachgehend OVG NRW vom 22.1.2009 DVBl 2009, 399).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.07.2012 - 10 N 47.10

    Prüfungsrecht: endgültiges Nichtbestehen einer Prüfung; Ablauf der Frist zur

    Auszug aus VG Augsburg, 20.11.2012 - Au 3 K 12.684
    Dies ist schon deshalb erforderlich, um angesichts der begrenzten Kapazitäten anderen Studienbewerbern den Zugang zu den Hochschulen unter gleichen Bedingungen zu gewährleisten (vgl. BayVerfGH vom 27.1.1994 a.a.O.; OVG Berlin-Bbg vom 09.07.2012 Az. OVG 10 N 47.10 ).
  • VGH Bayern, 19.03.2004 - 7 BV 03.1953

    Zweite Juristische Staatsprüfung, Antrag auf Aufhebung und Zurückverweisung;

    Auszug aus VG Augsburg, 20.11.2012 - Au 3 K 12.684
    Die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen und insbesondere die vorgenannten Bestimmungen beruhen mit Art. 19 Abs. 2 und Art. 115 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 des Bayerischen Beamtengesetzes (BayBG) auf einer ausreichenden Ermächtigungsgrundlage und halten deren Rahmen auch ein (vgl. BayVGH vom 19.3.2004 BayVBl 2004, 597 m.w.N.).
  • VerfGH Bayern, 27.01.1994 - 14-VII-92

    (VerfGH München: Fehlende unbeschränkte zweite Wiederholungsmöglichkeit einer

    Auszug aus VG Augsburg, 20.11.2012 - Au 3 K 12.684
    Verfassungsrechtlich ist es nicht zu beanstanden, wenn der Normgeber, wie hier erfolgt, für die Ablegung von Prüfungen Fristen sowie als negative Folge der Fristüberschreitung die Fiktion des Nichtbestehens vorsieht (vgl. BayVerfGH vom 27.1.1994 Az. Vf. 14-VII-92 ; Fischer/Niehues, Prüfungsrecht, 5. Aufl. 2010, RdNr. 22, Fußnote 13 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 09.02.2010 - 7 N 09.2482

    Studiengebührenerhebung an der Friedrich-Alexander-Universität ist rechtmäßig

    Auszug aus VG Augsburg, 20.11.2012 - Au 3 K 12.684
    Auch reichte sie für den streitgegenständlichen Prüfungstermin keinen Zulassungsantrag, der nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs wohl auch die konkludente Meldung zur Prüfung beinhaltet, beim Landesjustizprüfungsamt ein (vgl. BayVGH vom 9.2.2010 DVBl 2010, 667).
  • VG Köln, 21.07.2008 - 6 K 5051/07

    Schutz der studierenden Mutter; Berechnung der Freiversuchsfrist im Rahmen der

    Auszug aus VG Augsburg, 20.11.2012 - Au 3 K 12.684
    Eine Hinderung des Studiums kann sich aber nur ergeben, wenn die Verhinderung zeitlich in die Vorlesungszeit und nicht in die Semesterferien fällt (vgl. VG Köln vom 21.7.2008 DÖV 2009, 376, nachgehend OVG NRW vom 22.1.2009 DVBl 2009, 399).
  • VG Kassel, 24.09.2020 - 3 L 1216/20

    Prüfungsrecht; endgültiges Nichtbestehen einer Hochschulprüfung; Ablauf der

    Dies ist auch aus Kapazitätsgründen, nämlich um anderen Studierenden den Zugang unter gleichen Bedingungen zu gewährleisten, erforderlich (vgl. VG Augsburg, Urteil vom 20.11.2012 - Au 3 K 12.684 -, juris-Rdnr.18 unter Verweis auf BayVerfGH, Beschluss vom 27.01.1994 - Vf. 14-VII-92 -, juris-Rdnr. 71).
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